Die Situation einer Überschuldung tritt immer dann ein, wenn Debitoren als Einzelpersonen, Unternehmen, oder auch Verband trotz Übertragung aller eigenen Werte an ihre Kreditoren immernoch Schulden hätten, die auch in absehbarer Zeit nicht bezahlt werden können.
Bei Überschuldung sind Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände dazu verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dafür stehen ihnen maximal drei Wochen Zeit zur Verfügung.