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Grundstück

Der Begriff Grundstück ist gesetzlich nicht definiert. Im juristischen Sinn wird ein Grundstück als ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der oftmals auch bebaut ist, beschrieben. Ein Grundstück muss nicht zusammenhängend sein, sondern kann auch räumlich verteilt vorliegen - das sogenannte zusammengesetzte Grundstück.

Eigentümer von mehreren Grundstücken können diese über Änderungen im Grundbuch rechtlich zu einem einzigen zusammenfassen, oder auch Haupt- (z.B. Wohnhaus) und Nebengrundstück (z.B. Garage) eintragen lassen.